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   OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00   

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https://dejure.org/2000,6550
OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00 (https://dejure.org/2000,6550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2000 - 2 U 120/00 (https://dejure.org/2000,6550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 2 U 120/00 (https://dejure.org/2000,6550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 505 Abs. 2 a.F., 506 a.F.; RSG §§ 4, 6
    Vereitelung des Vorkaufsrechts durch nachträgliche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorkaufsrecht; Verbindlichkeit; Erstvertrag; Vertragsstrafe; Grundstückskauf

  • Judicialis

    BGB § 505; ; BGB § 506; ; ReichsSiedlG § 4; ; ReichsSiedlG § 6; ; ReichsSiedlG § 8 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 505 § 506; ReichsSiedlG § 4 § 6 § 8 Abs. 2
    Vorkaufsrecht - Vereitelung durch vertragliches Weiterveräußerungsverbot - Verbindlichkeit des Vertragsstrafeversprechens - Grundstückskauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 505 Abs. 2, 506; RSG §§ 4, 6
    Vereitelung des Vorkaufsrechts durch nachträgliche Vertragsänderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79

    Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Nach der Rspr. des BGH, die das Landgericht zugrundegelegt hat und der der Senat sich anschließt, sind vom Grundsatz des § 505 II BGB, wonach mit der Ausübung des VKR der Kauf zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten unter denjenigen Bestimmungen zustandekommt, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, der Vorkaufsberechtigte also alles zu erfüllen hat, was der Erstverkäufer versprochen hat, solche Verpflichtungen ausgenommen, die mit dem Wesen des Kaufs nichts zu tun haben, insbesondere solche, die nur den Vorkauf vereiteln sollen (BGHZ 77, 359; BGH NJW 1996, 654, 655 m. zahlreichen Nachweisen; OLG Stuttgart (5. ZS) ZMR 1998, 771).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die in § 505 II BGB vorgesehene Bindung des Vorkaufsberechtigten an die Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Kaufs dazu benutzt wird, durch den Einbau von "Fremdkörpern" in den Vertrag, die völlig außerhalb der für gegenseitige Verträge typischen Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung stehen, dem Vorkaufsberechtigten den Erwerb zu verleiden (BGHZ 34, 200, 205; BGHZ 77, 359, 362; BGH NJW-RR 1987, 397 f; NJW 1988, 703; w.N. bei MK-Westermann, aaO, FN 81).

    Dies spricht regelmäßig dafür, daß die betroffene Klausel mit dem eigentlichen Kauf und dem dadurch beabsichtigten Erwerbsvorgang nichts mehr zu tun hat (vgl. BGHZ 77, 359, 363).

  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Nach der Rspr. des BGH, die das Landgericht zugrundegelegt hat und der der Senat sich anschließt, sind vom Grundsatz des § 505 II BGB, wonach mit der Ausübung des VKR der Kauf zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten unter denjenigen Bestimmungen zustandekommt, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, der Vorkaufsberechtigte also alles zu erfüllen hat, was der Erstverkäufer versprochen hat, solche Verpflichtungen ausgenommen, die mit dem Wesen des Kaufs nichts zu tun haben, insbesondere solche, die nur den Vorkauf vereiteln sollen (BGHZ 77, 359; BGH NJW 1996, 654, 655 m. zahlreichen Nachweisen; OLG Stuttgart (5. ZS) ZMR 1998, 771).

    Zwar trifft es zu, daß für die Beurteilung darauf abzustellen ist, ob die beanstandete Klausel außerhalb des Synallagmas steht, nur für den Fall des Vorkaufs getroffen worden ist und bei der Durchführung des Erstvertrages keine Vorteile bringt (vgl. BGH NJW 1996, 654, 655 li. Sp. m. z.N.).

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Der Verpflichtete kann aufgrund eines Rücktrittsrechtes oder einer auflösenden Bedingung aber nicht nur nicht den Vorkaufsfall leugnen (vgl. Palandt-Putzo, BGB, 59. Aufl., § 506 Rz. 2; BGH NJW 1987, 98), sondern § 506 BGB, der einen allgemeinen Rechtsgedanken enthält (BGHZ 110, 230), ist entsprechend auf alle solchen auf Umgehung angelegten Vertragsvereinbarungen anzuwenden, mit denen die Ausübung und der Erfolg des VKR in vergleichbarer Weise gehindert werden soll.
  • BGH, 25.11.1987 - VIII ZR 283/86

    Vereinbarung einer anderweitigen Bier- oder Getränkebezugsverpflichtung bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die in § 505 II BGB vorgesehene Bindung des Vorkaufsberechtigten an die Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Kaufs dazu benutzt wird, durch den Einbau von "Fremdkörpern" in den Vertrag, die völlig außerhalb der für gegenseitige Verträge typischen Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung stehen, dem Vorkaufsberechtigten den Erwerb zu verleiden (BGHZ 34, 200, 205; BGHZ 77, 359, 362; BGH NJW-RR 1987, 397 f; NJW 1988, 703; w.N. bei MK-Westermann, aaO, FN 81).
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die in § 505 II BGB vorgesehene Bindung des Vorkaufsberechtigten an die Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Kaufs dazu benutzt wird, durch den Einbau von "Fremdkörpern" in den Vertrag, die völlig außerhalb der für gegenseitige Verträge typischen Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung stehen, dem Vorkaufsberechtigten den Erwerb zu verleiden (BGHZ 34, 200, 205; BGHZ 77, 359, 362; BGH NJW-RR 1987, 397 f; NJW 1988, 703; w.N. bei MK-Westermann, aaO, FN 81).
  • OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an missbräuchliche Regelungen des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Nach der Rspr. des BGH, die das Landgericht zugrundegelegt hat und der der Senat sich anschließt, sind vom Grundsatz des § 505 II BGB, wonach mit der Ausübung des VKR der Kauf zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten unter denjenigen Bestimmungen zustandekommt, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, der Vorkaufsberechtigte also alles zu erfüllen hat, was der Erstverkäufer versprochen hat, solche Verpflichtungen ausgenommen, die mit dem Wesen des Kaufs nichts zu tun haben, insbesondere solche, die nur den Vorkauf vereiteln sollen (BGHZ 77, 359; BGH NJW 1996, 654, 655 m. zahlreichen Nachweisen; OLG Stuttgart (5. ZS) ZMR 1998, 771).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1986 - 9 U 235/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die in § 505 II BGB vorgesehene Bindung des Vorkaufsberechtigten an die Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Kaufs dazu benutzt wird, durch den Einbau von "Fremdkörpern" in den Vertrag, die völlig außerhalb der für gegenseitige Verträge typischen Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung stehen, dem Vorkaufsberechtigten den Erwerb zu verleiden (BGHZ 34, 200, 205; BGHZ 77, 359, 362; BGH NJW-RR 1987, 397 f; NJW 1988, 703; w.N. bei MK-Westermann, aaO, FN 81).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 21 U 109/15

    Begriff der Rechtsnachfolge i.S. von § 266 Abs. 1 S. 1

    In seinem Urteil vom 22.12.2000 hat das OLG Stuttgart (2 U 120/00, zitiert nach juris) eine Vertragsstrafe für den Fall des Weiterverkaufs als Fremdkörper eingeordnet, denn sie füge sich nicht interessengerecht in das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eines Kaufvertrages ein.
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